Aufgrund der steigenden Corona-Infektionszahlen haben wir uns - zum Schutz unserer Dienstleistungen - unsere Mitarbeiter in zwei Gruppen aufzuteilen.
Wir sind in der Zeit von 8:00 Uhr - 13:00 Uhr und von 13:30 Uhr bis 16:30 Uhr für Sie in unseren Bürorräumen erreichbar. Wir bitten Sie, unsere Büroräume für etwaige persönliche Gespräche
- mit vorheriger Terminvereinbarung und Anmeldung - wahrzunehmen.
Telefonisch können Sie uns tagsüber zu den Öffnungszeiten erreichen.
Die Kompostieranlage (Biomassehof) ist zu den gewohnten Zeiten für Sie geöffnet - bitte beachten Sie, dass der Biomassehof vom 17.12.20 bis 12.01.2021 geschlossen bleibt. Ab dem 13.01.2021 bis zum
28.02.2021 gelten die Winteröffnungszeiten: jeden Mittwoch von 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr und jeden Samstag von 09:00 Uhr bis 13:00 Uhr.
Bleiben Sie gesund!
Ihr Maschinenring-Team in Langenau
Diese schriftliche Umfrage wird in Zusammenarbeit mit dem Landesverband der Maschinenringe in Baden-Württemberg e. V. und im Rahmen des Projektes „MR digital“ von der Universität Hohenheim
begleitet und durchgeführt.
In Kooperation mit Betriebsleitern aus der Praxis und den örtlichen Maschinenringen Ulm-Heidenheim e. V. und der Güllegemeinschaft Neckar-Odenwald GbR wurde diese Umfrage entwickelt. Mit dieser
Befragung wollen wir derzeitige Akzeptanzhemmnisse, Förder- und Hemmfaktoren und den aktuellen Stand sowie mögliche Zukunftsperspektiven bei der einzel- und überbetrieblichen Anwendung digitaler
Landtechnik praxisnah erfassen und verstehen. An der Umfrage können Landwirtinnen und Landwirte aus ganz Deutschland teilnehmen. Durch Ihre Teilnahme haben Sie auch die Chance, zukünftige
überbetrieblich organisierte digitale Leistungen Ihres örtlichen Maschinenrings bereits in einer sehr frühen Phase aktiv mitzugestalten.
Hier geht’s zur
Umfrage: https://mr-bw.de/umfrage
Ansprechpartner: Michael Gscheidle
Wissenschaftlicher Mitarbeiter/ Doktorand
Institut für Landwirtschaftliche Betriebslehre
Fachgebiet Agrarinformatik und Unternehmensführung (410c)
Inhaber des LKW-Führerscheins, die gewerblich fahren, fallen unter die Regelungen des
Berufskraftfahrer-Qualifizierungsgesetzes.
Für diesen Personenkreis bieten wir wieder fünf Fortbildungs-Modulschulungen in der
Maschinenring-Geschäftsstelle unter Einhaltung des Hygienekonzepts der MR-Fahrschule an. Aufgrund der unsicheren Corona-Regelungen konnten wir die Termine erst sehr kurzfristig
festlegen:
- Freitag
15.01.2021 um 14.00 Uhr - verlegt auf den 19.02.2021
- Samstag
16.01.2021 um 8.30 Uhr - verlegt auf den 20.02.2021
- Samstag
30.01.2021 um 8.30 Uhr - noch keine weitere Info
Bitte melden Sie sich baldmöglichst in der Geschäftsstelle per Email oder Fax an (Vorname,
Name, Adresse, Geburtsdatum, Geburtsort).
In Kooperation mit der Maschinenring-Fahrschule Biberach bieten wir vom 18.01.-29.01.2021 einen 10-tägigen LKW-Führerscheinkurs in unserem Schulungsraum in unserer Geschäftsstelle in Langenau
an.
Für weitere Informationen und bei Interesse nehmen Sie bitte direkt mit der Fahrschule in Biberach Kontakt auf:
www.maschinenring-fahrschule.de
Mobil: 01520 4853642
Telefon: 07351 18826-32
E-Mail: fahrschule@mr-info.de
Maissortenversuch 2020
Auch dieses Jahr haben wir wieder unseren alljährlichen Maissortenversuch auf der Fläche von Karl-Heinz Bühler in Albeck
durchgeführt. Die Veranstaltung fand am 04.09.2020 statt.
Begonnen wurde um 14:00 Uhr mit einem Vortrag von der ZG Raiffeisen zum Thema Maiszünslerbekämpfung mit Trichogramma.
Anschließend wurde die Trichogramma Ausbringung mittels Drohne demonstriert.
Danach wurden noch sechs Maschinen zur Maisstoppelzerkleinerung vorgestellt. Dies ist ein immer wichtiger werdendes Thema,
denn sorgfältige Stoppelzerkleinerung unmittelbar nach der Maisernte hilft enorm bei der Maiszünslerbekämpfung.
Zu guter Letzt fand dann die Sortenvorstellung statt. Hierbei haben 10 Züchterfirmen jeweils drei Maissorten vorgestellt.
Als Besonderheit wurde dieses Jahr außerdem noch ein Mais-Sonnenblumengemenge und ein Mais-Ackerbohnengemenge angebaut, diese dienen hauptsächlich der Biodiversität und der Vermeidung der Monokultur
Mais. Die Auswertung der Sorten erfolgt zeitnah und wird dann im Rundschreiben veröffentlicht.
Der Maisfeldtag war, wie immer, gut besucht. Das breite Spektrum an Sorten aus verschiedenen Züchterfirmen ermöglicht den
Landwirten vor Ort einen guten Überblick, welche Sorten in der Region am besten geeignet sind. Durch das Rahmenprogramm konnte sich zudem jeder über eine wirksame Maiszünslerbekämpfung
informieren.
Düngeverordnung vom 26. Mai 2017 (BGB1. I S. 1305), die durch Artikel 1 der Verordnung vom 28. April 2020 (BGB1. I S. 846) geändert worden ist.
Herbstdüngung - mit neuen Regelungen ab 2020
In der Anlage haben wir Ihnen die neuen Informationen des Landwirtschaftlichen Technologiezentrums Augustenberg (LTZ) zur Verfügung gestellt.
Sehr geehrte Mitglieder,
in der neuen Düngeverordnung ab 2020 wird die Aufzeichnung jeder Düngemaßnahme Pflicht. Die Dokumentation der durchgeführten Düngemaßnahmen muss spätestens 2 Tage nach Aufbringung erfolgen.
Aufzuzeichnen sind Größe des Schlages bzw. der Bewirtschaftungseinheit, Art und Menge des Nährstoffträgers (Düngemittel, Bodenhilfsstoffe, Kultursubstrat .) und aufgebrachte Menge an Gesamt-N,
Phosphat, bei organischen Düngemitteln zusätzlich die Menge an verfügbarem Stickstoff.
Die Kollegen vom KBM haben schnell reagiert und beschreibbare PDF-Formulare entwickelt. Diese verwendet inzwischen jede bayerische landwirtschaftliche Organisation - auch die Landesanstalt für
Landwirtschaft und die Ämter vom StMinELF geben diese Formulare raus.
Neben der Tagebuch-Aufzeichnung der Düngung, gibt es auch noch die schlagweise Aufzeichnung und
ein Schlagkarteiblatt.
Die Aufzeichnungen für die Düngungen, die Schlagkartei sowie die schlagweise Aufzeichnung für die Düngungen sind für Sie in unserem Servicebereich Download bereitgestellt.
- unser Veranstaltungskalender
Biogasanlage-Kompostieranlage-Erdenwerk
Ostener Kuften 32
89129 Langenau
Öffnungszeiten:
Montag, Mittwoch, Freitag 13.00 - 17.00 Uhr
Samstag 9.00 - 13.00 Uhr
Vom 17. Dezember 2020 - 12. Januar 2021 bleibt der Biomassehof geschlossen!
Vom 13. Januar 2021 bis 28. Februar 2021 gelten die Winteröffnungszeiten:
jeden Mittwoch von 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr und
jeden Samstag von 9:00 Uhr bis 13:00 Uhr
Die GKRS Gütegemeinschaft Kompost Region Süd e.V hat einen Infofilm zur getrennten Sammlung von Bioabfällen produziert, den wir Ihnen hiermit vorstellen wollen.
Viele Informationsmaterialien, welche den
Bürgern zur Verfügung gestellt werden, um die Sammlung von Bioabfällen zu erläutern, enthalten keine oder unzureichende Informationen über den Verbleib der Bioabfälle, deren Behandlung und
letztendliche Anwendung insbesondere in der Landwirtschaft.
Der Infofilm soll Bürgern den gesamten Weg des Bioabfalles bis zur Anwendung des produzierten
Kompostes, als organisches Düngemittel zur Produktion von Lebensmitteln, für die eigene Verwendung veranschaulichen.
Insbesondere wird geschildert, dass die
saubere Erfassung des Biobfalls von grosser Bedeutung für Aufbereiter und Anwender ist. Die positive Wirkung von Kompost auf Bodenleben und -Stabilität wird ebenfalls erläutert.
Der Film ist gedacht zur Information vom
Kind bis zum Senior. Er sollte möglichst weit verbreitet werden um eine sortenreine Sammlung von Bioabfällen zu fördern, denn:
Sauberer Bioabfall ist
wichtig!
Hier geht es zum Film:
MASCHINENRING Diesel APP
JETZT NOCH EINFACHER IHREN DIESEL BESTELLEN!
Sie können jetzt noch einfacher an unserer gewohnten Diesel-Sammelbestellung teilnehmen und sich so immer günstige Dieselpreise sichern. Holen Sie sich die neue Diesel-App und bestellen
Sie bequem und schnell per Smartphone oder Tablet.
Mit der Diesel-App des Maschinenrings haben Sie von überall Zugriff auf die aktuellen Dieselaktionen.
infach über den Apple App Store oder Google Play Store herunterladen und registrieren - die App ist für Sie kostenfrei.
Nutzen Sie die Gelegenheit jetzt – mit wenigen Klicks zur Dieselbestellung. Wir sind natürlich auch weiterhin telefonisch, per Fax oder per Mail für Sie erreichbar.
Wir freuen uns, ihnen unser neues Lehrgangsprogramm 2020/21 unter www.lazbw.de mit einer
interessanten Themenauswahl präsentieren zu dürfen.
Unter den Rahmenbedingungen der Corona-Pandemie will das LAZBW die Kurse, Seminare und Veranstaltung nach Möglichkeit wie geplant durchführen. Sofern sich kurzfristig Änderungen ergeben, informieren
wir sie auf der Homepage des LAZBW unter www.lazbw.de.
Bitte beachten Sie auch die Sonderveranstaltungen in der Extradatei.
Sondertermine des Lehrgangsprogramms 2020/2021Alle Termine vorbehaltlich der Corona-Pandemieentwicklung. Aktuelles unter: www.lazbw.de
200901_Sondertermine LAZBW.pdf PDF-Dokument [1.9 MB]
Der Bundesverband der Maschinenringe e.
V. startet gemeinsam mit dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft die Online-Plattform www.daslandhilft.de. Die Plattform stellt den Kontakt zwischen Landwirten und Bürgerinnen und Bürgern her, deren bisheriger Erwerb aufgrund der Corona-Krise weggefallen ist, um sie für Pflanz- und
Erntearbeiten in der Landwirtschaft zu vermitteln. Über eine regionale Suche finden Landwirte und Helfer zusammen. Die Plattform ist online und steht bundesweit zur
Verfügung. Es werden keine Registrierungs- oder Vermittlungsgebühren erhoben. Ziel ist eine schnelle,
kostenlose sowie vor allem zuverlässige Hilfe und Vermittlung von Menschen, die Hilfe brauchen und die Hilfe bieten.
„Durch die umfangreichen Schließungen von Gastronomie- und
Einzelhandelsbetrieben können viele Menschen gerade nicht arbeiten. Auch wenn alle Betriebe und die Politik bemüht sind, ist heute schon klar, dass viele Menschen in verschiedenen
Beschäftigungsverhältnissen Probleme bekommen werden. Gleichzeitig fehlen in der Landwirtschaft tausende Arbeitskräfte, weil wichtige Saisonarbeiter aus der EU wahrscheinlich ausfallen werden. Wir
müssen hier alle Kräfte bündeln und die Menschen zusammenbringen“, so der Präsident der Maschinenringe Leonhard Ost.
Die Ministerin betont: „Wenn in der Landwirtschaft helfende
Hände fehlen, dann geht uns das alle an: Denn verpasste Ernten kann man nicht nachholen, und was nicht in die Erde kommt, kann auch nicht geerntet werden. Wer in der Landwirtschaft helfen kann und
will, sollte das deshalb tun und damit auch Geld verdienen können. Das ist eine Win-Win-Situation. Es ist wichtig und gut, dass wir hier gemeinsam mit dem Bundesverband der Maschinenringe schnell und
pragmatisch gehandelt haben - die Plattform ist die breiteste Vermittlungsstelle dieser Art. Damit wollen wir zügig, regionalisiert und unbürokratisch Unterstützung dorthin vermitteln, wo sie
gebraucht wird. Gerade in Zeiten wie diesen, müssen wir solidarisch zusammenstehen. Jeder kann einen Beitrag leisten.“
Wichtige Information in Sachen Agrardieselvergütung:
Laut Auskunft des Hauptzollamtes Dresden:
Mit Wirkung vom 15.04.2019 entfällt die
Abgabepflicht nach der EnstransV für die Energiesteuerentlastungen nach § 57 EnergieStG unter 200.000 EUR Vergütungssumme.
Demnach sind weder das Formular 1462 noch 1463 einzureichen.
Die Feld- oder Grundstücksgrenzen zu finden ist nicht immer ganz einfach. Oft fehlen einfach die Grenzsteine oder größere Schläge wurden in Teilschläge
unterteilt.
Ab sofort können Sie sich durch uns professionelle Hilfe holen. Mit unserem mobilen GPS-Gerät können wir zentimetergenaue Messungen durchführen. Wir helfen Ihnen
dabei, Ihre Grenzpunkte zu finden und exakte Abgrenzungen z. B. aus dem FIONA Antragsverfahren festzustellen.
Neben der Suche nach Feldgrenzen, können auch Baumaßnahmen, wie Verläufe von Leitungen, Schächte oder beliebige Punkte dokumentiert werden.
Haben Sie Interesse? Wir beraten Sie gerne.
Ansprechpartner ist Herr Niklas Ritter, Tel.: 07345/96 91-25 (vormittags telefonisch erreichbar)
Maut - Kulanz für Land- und Forstwirte ab dem 01. Juli 2018
Die Bemühungen der landwirtschaftlichen Verbände und der LWK Niedersachsen in den letzten Wochen waren erfolgreich!
Bundesminister Andreas Scheuer hat gerade noch rechtzeitig einer ab sofort gültigen Kulanzfrist zugestimmt. Vor allem Land- und Forstwirte sind von der LKW- Maut befreit, auch wenn sie Beförderungen
mit Traktoren schneller als 40 km/h bbH durchführen.
Wer in die Mautpflicht fällt und wer davon befreit ist, entnehmen Sie bitte dem folgenden Bericht. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an unsere Geschäftsstelle
07345/9691-25
Die in der Pressemitteilung vom März 2018 angekündigte Verlängerung der sog. Kulanzfrist zum Güterkraftverkehrsgesetz wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht. Das
bedeutet, die Nichtahndungsfrist für Beförderungen, die ohne Erlaubnis nach GüKG durchgeführt wurden und werden, gilt auch über den 31.05.2018 hinaus, solange, bis eine Gesetzesänderung umgesetzt
wird. Um diese Fristverlängerung zu ermöglichen, wurden die dafür notwendigen Merkmale klar definiert. Im nachfolgendem Dokument sind die Details für Sie nochmals genauer beschrieben.
Infos aus unserer
Versicherungsabteilung MRVV
Vorsorgevollmacht ● Patientenverfügung ● Dokumente ● Pflegebedürftigkeit - Alles geregelt?
Haben Sie sich schon einmal darüber Gedanken
gemacht was passiert, wenn Sie aufgrund von Krankheit, Unfall oder Alter Ihre eigenen Angelegenheiten nicht mehr selbstbestimmt regeln können? Wer soll in diesen Situationen die Entscheidungen für
Sie und Ihren Betrieb treffen? Wer darf sich um Ihre persönlichen Angelegenheiten kümmern?
Jörg Triebke, Geschäftsführer der
MRVV Deutschland, ist Spezialist für Nachlass- und Versicherungsfragen im Zusammenhang mit
Krankheit, Unfall, Tod oder Pflegebedürftigkeit. Er wird Ihnen die Bedeutung von Vorsorgevollmacht, Betreuungs- oder Patientenverfügung darstellen und zeigt Ihnen auf, wie Sie sich und Ihre Familie
sinnvoll für den Ernstfall absichern können. Er richtet ein besonderes Augenmerk darauf, dass der Fortbestand Ihres Betriebes gesichert ist. Nutzen Sie die Gelegenheit sich über ein so wichtiges
Thema unverbindlich zu informieren.
In unserem Downloadbereich finden Sie die
Informationen zu unserer vergangenen Veranstaltung. Für weitere Informationen verwenden Sie den Link zur Homepage der MRVV / Spezialmakler für die Landwirtschaft:
https://partner.deutschevorsorgedatenbank.com/mrvv/
Für Fragen steht Ihnen unser
Versicherungsmakler Marc Lutkat mit seinem Team zur Verfügung.
Bitte vereinbaren Sie einen Termin über
marc.lutkat@mrvv-bw.de
Maschinengemeinschaft / MR Ulm-Heidenheim AG
Sie haben etwas zu verkaufen ?
Sie suchen etwas ?
..ab sofort können Sie hier Ihre Kleinanzeigen direkt auf der Seite des Maschinenringes Ulm-Heidenheim (nach Überprüfung durch die Geschäftstelle)
einstellen.
Die Steuerentlastung für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft ist mit einer Steueranmeldung nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck für die innerhalb eines Kalenderjahres zu begünstigten Zwecken
verwendeten Gasöl-, Pflanzenöl- und Biodieselmengen zu beantragen.
Mit dem Förderprogramm „Beratung landwirtschaftlicher Betriebe" vergünstigt das Land Baden-Württemberg bestimmte Beratungsangebote für die Betriebe deutlich um bis zu 100 Prozent. Die Maßnahme im
Rahmen des Maßnahmen- und Entwicklungsplans ländlicher Raum Baden-Württemberg 2014–2020 können alle Betriebe der Landwirtschaft, des Garten- und Weinbaus nutzen. Informationen zum modularen Aufbau
des Beratungssystems und den einzelnen Modulen finden Sie hier.
Für Bestands-Biogasanlagen, die bis zum 31. Juli 2014 in Betrieb genommen wurden, kann die mit dem EEG 2012 eingeführte Flexibilitätsprämie beantragt werden. Jedoch kann die Flexibilitätsprämie
nicht unbegrenzt beantragt werden. Im EEG 2014 wurde ein Zubaudeckel von insgesamt 1.350 MW eingeführt, der Stand März 2017 schon zu ca. 25% ausgenutzt ist.
Wichtig deshalb: Wenn Sie die Prämie beantragen möchten, sollten Sie rasch handeln.
Konkret zur Höhe der Prämie
Bestandsanlagen, die vor dem 01.08.2014 in Betrieb genommen worden sind, erhalten nach dem EEG 2014 bzw. 2017 je zusätzlich installiertem Kilowatt pro Jahr 130 Euro. Die Flexibilitätsprämie ist
auf zehn Jahre garantiert.
Berechnung:
PInst. - (1,1 x PBemessung) = PZusatz x 130 €/kW
Beispiel (vereinfacht):
Bisher installierte Leistung/Bemessungsleistung
BHKW 1: 250 kW
Zusätzliche flexible Leistung BHKW neu: 150 kW
400 kW – (1,1 x 250 kW) =
125 kW x 130 €/kW = 16.250 €/Jahr
Flexibilitätsprämie gesamt (10 Jahre) = 162.500 €
Folgende Anforderungen müssen berücksichtigt werden:
- Geschlossenes Endlager für Gärreste sowie
- eine Gasfackel oder
- eine andere zusätzliche Gasverbrauchseinrichtung
- Nachweis über die erforderlichen Gasspeicherkapazitäten
für den flexiblen Betrieb der Anlage
- Nachweis über die flexible Fahrweise der Anlage
- Nachweis über Direktvermarktung
- Fahrplan des Vermarkters oder des Netzbetreibers
- Nachweis über die Möglichkeit zur viertelstündlichen
Messung
- behördliche Genehmigung für die gesamte installierte
Leistung
Bei Interesse helfen wir Ihnen gerne weiter.
Ansprechpartner ist Hans Fetzer,
Tel: 07345 / 96 91 13