November 2024
Stoffstrombilanz bleibt bestehen
Stoffstrombilanz: Mehr Transparenz über Nährstoffe in landwirtschaftlichen Betrieben
Ziel der Stoffstrombilanz ist es, Nährstoffflüsse in landwirtschaftlichen Betrieben transparent und überprüfbar abzubilden. Die Stoffstrombilanzverordnung regelt in diesem Sinne, wie landwirtschaftliche Betriebe mit Nährstoffen umgehen müssen und wie betriebliche Stoffstrombilanzen zu erstellen sind (im Sinne des § 11a Absatz 1 und 2 des Düngegesetzes).
E-Rechnungspflicht ab 01.01.2025
Informieren Sie sich rechtzeitig!!!