Stoffstrombilanz bleibt bestehen
Was müssen die Betriebe tun?
Die jeweiligen Betriebe sind verpflichtet, jährlich eine Bilanz zu erstellen über:
- Nährstoffzufuhr: Nährstoffmengen an Stickstoff und Phosphor, die dem Betrieb durch Düngemittel, Futtermittel, Saatgut (einschließlich Pflanzgut und Vermehrungsmaterial), landwirtschaftliche Nutztiere, Leguminosen sowie sonstige Stoffe zugeführt werden.
- Nährstoffabgabe: Nährstoffmengen an Stickstoff und Phosphor, die der Betrieb durch pflanzliche und tierische Erzeugnisse, ggf. Wirtschaftsdünger, Futtermittel, Saatgut (einschließlich Pflanzgut und Vermehrungsmaterial), landwirtschaftliche Nutztiere sowie sonstige Stoffe abgibt.
Die Ermittlung der Nährstoffzufuhren und -abgaben orientiert sich an der abgestimmten Datengrundlage der Düngeverordnung. Weitere Ergänzungen der Daten – beispielsweise um Phosphor- oder Phosphatgehalte, Werte für Einzelfuttermittel, tierische Erzeugnisse und die Stickstoffzufuhr durch Leguminosen – wurden mit ausgewählten für die Beratung zuständigen Stellen der Länder abgestimmt.
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