Agrardieselantrag
Antrag auf Steuerentlastung
Die Steuerentlastung für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft ist mit einer Steueranmeldung nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck für die innerhalb eines Kalenderjahres zu begünstigten Zwecken verwendeten Gasöl-, Pflanzenöl- und Biodieselmengen zu beantragen. Der Antragsteller hat in der Anmeldung alle für die Bemessung der Steuerentlastung erforderlichen Angaben zu machen und die Steuerentlastung selbst zu berechnen.
Hinweis
Seit dem 1. Januar 2024 ist der Antrag auf Steuerentlastung nach § 57 EnergieStG verpflichtend elektronisch über das Zoll-Portal abzugeben.
Die elektronische Antragstellung hat viele Vorteile:
- Übermittlung des Antrags ohne spezielle Software
- übersichtliche Benutzerführung durch den Antrag
- erleichterte Antragstellung im Folgejahr
- schnellere Bearbeitung des Antrags
- Übermittlung von Unterlagen in digitaler Form
Die Zollverwaltung stellt den Betrieben der Land- und Forstwirtschaft den Online-Antrag zur Agrardieselentlastung über das Zoll-Portal als Dienstleistung zur Verfügung.
Hier kann der Entlastungsantrag, nach vorheriger Registrierung, digital ausgefüllt werden. Anschließend wird der ausgefüllte Antrag elektronisch dem zuständigen Hauptzollamt übermittelt.
Weitere Informationen erhalten Sie über: Zoll online - Agrardieselentlastung