2024

Bitte beachten Sie, dass der Pauschalsteuersatz ab dem 06.12.2024 auf 8,4 % sind und ab 01.01.2025 auf 7,8 % - diese Änderung betrifft immer das Leistungsdatum

der Grüngutsammelplätze und Kompostierungsanlagen für die Winterzeit ab November bis Februar

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Stoffstrombilanz: Mehr Transparenz über Nährstoffe in landwirtschaftlichen Betrieben

Ziel der Stoffstrombilanz ist es, Nährstoffflüsse in landwirtschaftlichen Betrieben transparent und überprüfbar abzubilden. Die Stoffstrombilanzverordnung regelt in diesem Sinne, wie landwirtschaftliche Betriebe mit Nährstoffen umgehen müssen und wie betriebliche Stoffstrombilanzen zu erstellen sind (im Sinne des § 11a Absatz 1 und 2 des Düngegesetzes).

in Zusammenarbeit Landratsamt Alb-Donau-Kreis, Kreisbauernverband Ulm-Ehingen e. V. und vlf Verein landwirtschaftlicher Fachbildung Alb-Donau-Ulm e. V., Landfrauen KreisLandFrauenverbände, Maschinenringe Ulm-Heidenheim e. V. Biberach-Ehingen e. V.

 

Am 28. Februar 2024 fand unsere Mitgliederversammlung statt.

Neben den Wahlen zum Vorstand, Beirat und Kassenprüfer hielt Daniel Taxis zum Thema "Arbeitssicherheit im Betrieb" einen sehr interessanten Vortrag.

Ab dem 01.01.24 kann der Dieselantrag nur noch online gestellt werden.

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Am 6. Februar 2024 hielt Raphael Haug einen äußerst interessanten Vortrag als Referent und Produktmanager für erneuerbare Energien.